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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15 (https://dejure.org/2016,21062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2016 - L 2 R 148/15 (https://dejure.org/2016,21062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - L 2 R 148/15 (https://dejure.org/2016,21062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 AÜG; § ... 9 Nr. 2 AÜG; § 10 Abs. 4 AÜG; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 28d SGB IV; § 28e SGB IV; RL 2008/104/EG; §§ 28d f. SGB IV; § 97 ArbGG; § 83 Abs. 3 ArbGG; § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 97 Abs. 2 ArbGG; § 10 Abs. 4 S. 1-2 AÜG; Art. 11 RL 2008/104/EG; Art. 4 Abs. 1 RL 2008/104/EG; § 3 Nr. 16 EStG; § 9 Abs. 4a EStG; § 57 Abs. 1 SGB XI; § 342 SGB III; § 226 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V; § 162 Nr. 1 SGB VI
    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP); Geltung des Entstehungsprinzips für die Bestimmung des Arbeitsentgelts im Rahmen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP); Geltung des Entstehungsprinzips für die Bestimmung des Arbeitsentgelts im Rahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen CGZP; Anforderungen an einen zusätzlichen Entgeltanspruch nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG

  • rechtsportal.de

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen CGZP

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht immer Nachzahlung von Sozialbeiträgen für CGZP-Leiharbeiter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für CGZP-Leiharbeiter nicht in jedem Fall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Der Zufluss von Arbeitsentgelt ist für das Beitragsrecht der Sozialversicherung nur entscheidend, soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr leistet als ihm unter Beachtung der gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Regelungen zusteht, d.h. dann, wenn ihm also über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus überobligatorische Zahlungen zugewandt werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - mwN).

    Unwirksam sind daher zumindest alle von der CGZP bis zum 14.12.2010 geschlossenen Tarifverträge, denn nach der Rechtsprechung der Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 bis jedenfalls zum 14.12.2010 nicht tariffähig war (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -).

    Insbesondere sind alle Gerichte an einen in einem Verfahren nach § 97 ArbGG ergangenen Ausspruch über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung gebunden, wenn diese Eigenschaften als Vorfrage in einem späteren Verfahren zu beurteilen sind, sofern nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Rechtskraft endet (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -).

    Wenn ein Verleiher gleichwohl zur Vermeidung einer Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart hat, bevor die dazu allein berufenen Gerichte für Arbeitssachen über deren Tariffähigkeit befunden hatten, ist er ein Risiko eingegangen, das sich durch die rechtskräftigen Entscheidungen zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP realisiert hat (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 -, BAGE 144, 306, vgl. auch BSG, U.v. 16. Dezember 2015, aaO).

    Namentlich hat die höchstrichterliche Rechtsprechung zu keinem Zeitpunkt Anlass dazu gegeben, berechtigt in die Tariffähigkeit der CGZP zu vertrauen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -).

    Allerdings soll bei dem erforderlichen Gesamtvergleich zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt gemäß § 10 Abs. 4 AÜG eine Berücksichtigung von Aufwendungsersatz entfallen, wenn damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandener Aufwand, etwa für Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, erstattet werden soll (echter Aufwendungsersatz); in solchen Fallgestaltungen soll der Leistung ungeachtet ihrer tatsächlichen Verknüpfung mit der Erbringung der Arbeitsleistungen auf Seiten des Arbeitnehmers ein "Entgeltcharakter" fehlen (BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 294/12 - AP Nr. 25 zu § 10 AÜG; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -).

    Darüber hinaus wäre eine Überkompensation einer wirtschaftlich gar nicht gegebenen Benachteiligung auch europarechtswidrig und würde damit dem Gebot der europarechtsfreundlichen Auslegung der nationalen Rechtsvorgaben (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 43, NJW 2016, 1149; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14 -, BGHSt 60, 266; das BSG hat in seinem o.g. Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - die Frage nach der Relevanz der europarechtlichen Vorgaben im Ergebnis ausgeklammert, vgl. Rn. 42 ff.) widersprechen.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - NZA 2013, 1226 mwN).

    Allerdings soll bei dem erforderlichen Gesamtvergleich zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt gemäß § 10 Abs. 4 AÜG eine Berücksichtigung von Aufwendungsersatz entfallen, wenn damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandener Aufwand, etwa für Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, erstattet werden soll (echter Aufwendungsersatz); in solchen Fallgestaltungen soll der Leistung ungeachtet ihrer tatsächlichen Verknüpfung mit der Erbringung der Arbeitsleistungen auf Seiten des Arbeitnehmers ein "Entgeltcharakter" fehlen (BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 294/12 - AP Nr. 25 zu § 10 AÜG; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -).

    Das BAG (Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - juris) will insbesondere darauf abstellen, ob es sich um "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt handele.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Das BAG bestätigte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Verfassungsbeschwerde verworfen durch Beschluss des BVerfG vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) die von den Vorinstanzen getroffene Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP.

    Die Tariffähigkeit der CGZP ist bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert wurde (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375).

    Diese Regelung lässt die europarechtlich vorgeschriebene Wahrung des Gesamtschutzniveaus für Leiharbeitnehmer allenfalls dann erwarten, wenn gewährleistet ist, dass die einen entsprechenden Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaften bzw. deren Spitzenorganisationen über eine soziale Mächtigkeit aufgrund der nachvollziehbar repräsentierten Arbeitnehmer verbunden mit einer sich daraus ergebenden Durchsetzungskraft verfügen, wie dies mit dem maßgeblichen - bezogen auf die CGZP vom BAG rechtskräftig verneinten - tatbestandlichen Voraussetzungen einer Tariffähigkeit zum Ausdruck gebracht wird (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 -, BAGE 136, 302).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Entsprechend den vom BAG in seinem Urteil vom 13. März 2013 (- 5 AZR 954/11 -, BAGE 144, 306) dargelegten Erwägungen könne sich die Klägerin auch nicht auf schutzwürdiges Vertrauen berufen.

    Dieser Umstand hat die Unwirksamkeit der Tarifverträge von Anfang an (vgl BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 BAGE 144, 306 = AP Nr. 31 zu § 10 AÜG) zur Folge.

    Wenn ein Verleiher gleichwohl zur Vermeidung einer Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart hat, bevor die dazu allein berufenen Gerichte für Arbeitssachen über deren Tariffähigkeit befunden hatten, ist er ein Risiko eingegangen, das sich durch die rechtskräftigen Entscheidungen zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP realisiert hat (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 -, BAGE 144, 306, vgl. auch BSG, U.v. 16. Dezember 2015, aaO).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Darüber hinaus wäre eine Überkompensation einer wirtschaftlich gar nicht gegebenen Benachteiligung auch europarechtswidrig und würde damit dem Gebot der europarechtsfreundlichen Auslegung der nationalen Rechtsvorgaben (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 43, NJW 2016, 1149; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14 -, BGHSt 60, 266; das BSG hat in seinem o.g. Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - die Frage nach der Relevanz der europarechtlichen Vorgaben im Ergebnis ausgeklammert, vgl. Rn. 42 ff.) widersprechen.
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 18/12

    Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Ganz anders stellt sich die wirtschaftliche Lage aber für den Arbeitnehmer dar, wenn die genannten Aufwendungen vom Arbeitgeber übernommen werden (was in dem zu beurteilenden Zeitraum bei Leiharbeitgebern steuerfrei möglich war, vgl. BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VI R 18/12 -, BFHE 241, 374).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zum "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV (wenngleich nicht zu dem der Steuer- und Beitragspflicht unterliegenden Entgelt) beispielsweise auch Fahrvergünstigungen wie etwa in Form von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 KR 20/12 R -, SozR 4-5375 § 2 Nr. 3).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 399/14

    Bestechung von Amtsträgern eines anderen EU-Mitgliedstaats (zweistufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Darüber hinaus wäre eine Überkompensation einer wirtschaftlich gar nicht gegebenen Benachteiligung auch europarechtswidrig und würde damit dem Gebot der europarechtsfreundlichen Auslegung der nationalen Rechtsvorgaben (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 43, NJW 2016, 1149; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14 -, BGHSt 60, 266; das BSG hat in seinem o.g. Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - die Frage nach der Relevanz der europarechtlichen Vorgaben im Ergebnis ausgeklammert, vgl. Rn. 42 ff.) widersprechen.
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Aus Sicht des erkennenden Senates ist der maßgebliche Begriff des Arbeitsentgelts unter Berücksichtigung des jeweiligen systematischen Zusammenhanges und unter Einbeziehung des mit der jeweiligen gesetzlichen Regelung verfolgten Zieles (vgl. zu diesen Kriterien und zu einer einen Begriffshof öffnenden Typusbeschreibung etwa BSG, Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 90/00 R -, SozR 3-1200 § 30 Nr. 21, SozR 3-6480 Art. 20 Nr. 2) zu konkretisieren.
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15
    Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen diese Erstreckung der Feststellung, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, auf Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 gerichtet hatte und sich dagegen auf einen - vermeintlichen - Vertrauensschutz berufen hatte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Beispielsweise sei zur Veranschaulichung der Problemlage angemerkt, dass der Senat im Verfahren L 2 R 148/15 im Herbst 2015 zwei Prüfer(innen) eines Rentenversicherungsträgers zu einer im Sommer 2011 durchgeführten (eine überdurchschnittliche Relevanz aufweisende) Betriebsprüfung als Zeugen vorgenommen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
    Beispielsweise sei zur Veranschaulichung der Problemlage angemerkt, dass der Senat im Verfahren L 2 R 148/15 im Herbst 2015 zwei Prüfer(innen) eines Rentenversicherungsträgers zu einer im Sommer 2011 durchgeführten (eine überdurchschnittliche Relevanz aufweisende) Betriebsprüfung als Zeugen vorgenommen hat.
  • SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Schutzwürdiges Vertrauen besteht insofern nicht und steht der Beitragserhebung durch die Beklagte nicht entgegen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 12 R 11/14 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2016, Az. L 2 R 148/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2016 - L 2 R 407/16
    Die Klägerin macht eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und eine Divergenz zu den Urteilen des BSG vom 16. Dezember 2015 B 12 R 11/14 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, sowie des Senates vom 15. Juni 2016 L 2 R 148/15 -, juris, und Verfahrensfehler geltend.
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